Ampel-Regierungsprogramm: Sozialrechtliche Bewertung

20. Dezember 2021 | Hans Nakielski
Christian Lindner (FDP), Olaf Scholz (SPD), Annalena Baerbock (Buendnis 90 Die Gruenen), Robert Habeck (Buendnis 90 Die Gruenen), Norbert Walter-Borjans (SPD) und Saskia Esken (SPD) (v.l.n.r.) im Rahmen der Vorstellung des Koalitionsvertrags in Berlin, 24.11.2021.

Foto: © picture alliance / photothek | Xander Heinl

Seit dem 8. Dezember regieren SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die neue Ampel-Regierung will laut ihrem Koalitionsvertrag „mehr Fortschritt wagen“. Gilt das auch für die Sozialpolitik und das Sozialrecht? Hier werden wichtige sozialpolitische und sozialrechtliche

Vorstellungen, Ideen und Absichten der Koalitionsvereinbarung näher beleuchtet. Zunächst erfolgt ein Überblick über die sozialrechtliche Leitvorstellung des Koalitionsvertrages und die wichtigsten Vorhaben im sozialrechtlichen Bereich. Dann werden einzelne Themenfelder näher unter die Lupe genommen und bewertet:

Zwar sind Koalitionsvereinbarungen keine rechtsverbindlichen Verträge. Aber sie sind weit mehr als Orientierungsrahmen. Es bleibt daher spannend, was wann und wie aus dem Vertrag der Ampel-Koalitionäre umgesetzt wird.


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