Seit dem 8. Dezember regieren SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die neue Ampel-Regierung will laut ihrem Koalitionsvertrag „mehr Fortschritt wagen“. Gilt das auch für die Sozialpolitik und das Sozialrecht? Hier werden wichtige sozialpolitische und sozialrechtliche
Vorstellungen, Ideen und Absichten der Koalitionsvereinbarung näher beleuchtet. Zunächst erfolgt ein Überblick über die sozialrechtliche Leitvorstellung des Koalitionsvertrages und die wichtigsten Vorhaben im sozialrechtlichen Bereich. Dann werden einzelne Themenfelder näher unter die Lupe genommen und bewertet:
- die Alterssicherungs- und Rentenpolitik,
- das geplante neue Bürgergeld, das Hartz IV ersetzen soll,
- die geplante neue Kindergrundsicherung, mit der Kinder aus der Armut geholt werden sollen,
- die wichtigsten Vorhaben bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zwar sind Koalitionsvereinbarungen keine rechtsverbindlichen Verträge. Aber sie sind weit mehr als Orientierungsrahmen. Es bleibt daher spannend, was wann und wie aus dem Vertrag der Ampel-Koalitionäre umgesetzt wird.
Beiträge und Dokumente zum Thema
Welchen sozial(rechtlich)en Fortschritt wagt der Koalitionsvertrag?
von Eberhard Eichenhofer
Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit – auch in der Altersvorsorge?
von Christian Mecke
Was bringt das geplante Bürgergeld?
von Judit Neumann
Die geplante Kindergrundsicherung – eine erste Einordnung
von Björn Harich
Gesetzliche Krankenversicherung:
Mehr Schutz für Risikogruppen – Ideenlosigkeit bei der Finanzierung
von Bertold Brücher
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