Wie die Corona-Pandemie das Sozialgerichtsgesetz änderte

3. Juli 2020 | Hans Nakielski
Justitia mit Schutzmaske

Foto: Heike Wächter

Im Zuge der Corona-Pandemie waren zunächst drastische Änderungen bei den Sozial- und Arbeitsgerichten geplant: Ehrenamtliche Richter/innen und Verfahrensbeteiligte sollten auf gerichtliche Anordnung nur noch per Videokonferenz am Prozess teilnehmen können und die Öffentlichkeit sollte teilweise ausgeschlossen werden. Es kam schließlich aber nur zu abgeschwächten Gesetzesänderungen. Wie es zu dieser Kehrtwende kam, was sich beim Sozialgerichtsgesetz (SGG) geändert hat und ob diese Änderungen sinnvoll sind, wird im Titelthema dieses Monats beleuchtet.

 


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