Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld

zusammengestellt von Hans Nakielski

 

Gesetzgebungsverfahren

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Die Verordnung wurde am 14. Dezember 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet.

Sie wurde am 21. Dezember 2022 im Bundesanzeiger verkündet.

Die Verordnung trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Einige wichtige Inhalte

Mit der Verordnung wurden Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld (Kug), die ansonsten am 31. Dezember 2022 ausgelaufen wären (siehe hier und hier) bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Weiterhin gilt bis dahin:

Die Bundesregierung hat mit der neuen Verordnung eine Möglichkeit genutzt, die mit dem Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen geschaffen wurde. Danach ist die Bundesregierung ermächtigt, Sonderregelungen für das Kug kurzfristig im Wege von Verordnungen – und ohne Zustimmung des Bundesrates – zu erlassen. Diese können jeweils bis zum 30. Juni 2023 gelten.

 

<< zurück zur Übersicht

Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln