Verordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer

zusammengestellt von Hans Nakielski

Gesetzgebungsverfahren

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der Entwurf wurde am 28. September 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet.

Er wurde am 29. September 2022 im Bundesanzeiger verkündet.
Die Verordnung trat am 30. September 2022 in Kraft.


Einige wichtige Inhalte

Leiharbeitnehmer:innen erhalten nun – zeitlich befristet – wieder Kurzarbeitergeld (Kug). Die Regelung zur Öffnung des Kug für Leiharbeitnehmer:innen war zum 30.6.2022 ausgelaufen (siehe hier).

Nach der Kurzarbeitergeldöffnungsverordnung gilt ihr Anspruch jetzt wieder für drei Monate – vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2022.

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln