zusammengestellt von Hans Nakielski
Gesetzgebungsverfahren
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Von der Bundesregierung am 14. September 2022 verabschiedeter Regierungsentwurf
Die Verordnung wurde am 26. September 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie trat am 27. September 2022 in Kraft.
Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf
Einige wichtige Inhalte
Mit der Verordnung wurden Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld (Kug), die ansonsten am 30. September 2022 ausgelaufen wären (siehe hier) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Weiterhin gilt bis dahin nach § 421c SGB III:
- Der Zugang zum Kug wird weiterhin erleichtert, indem die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bei 10 % bleibt. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (Minusstunden) vor der Gewährung von Kug wird weiterhin verzichtet.
- Auch Betriebe, die ab dem 1. Oktober 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen, können bis zum 31. Dezember 2022 von diesen Zugangserleichterungen profitieren.