Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung

zusammengestellt von Hans Nakielski

Gesetzgebungsverfahren

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Von der Bundesregierung am 14. September 2022 verabschiedeter Regierungsentwurf

Die Verordnung wurde am 26. September 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie trat am 27. September 2022 in Kraft.

Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf


Einige wichtige Inhalte

Mit der Verordnung wurden Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld (Kug), die ansonsten am 30. September 2022 ausgelaufen wären (siehe hier) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Weiterhin gilt bis dahin nach § 421c SGB III:

Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln