Sozialstaat: Was wurde aus dem Reformherbst?

29. Januar 2026 | Hans Nakielski
Baustellenschild mit Aufschrift Sozialstaat vor Wohngebäude, Symbolfoto für den Umbau des Sozialsystems, Fotomontage

Foto: © picture alliance / CHROMORANGE / Christian Ohde

Im Spätsommer 2025 kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz den „Herbst der Reformen“ an. „Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar“, erklärte er und kündigte tiefgreifende Reformen – insbesondere beim Bürgergeld, der Rente sowie der Kranken- und Pflegeversicherung – an. Was ist ein halbes Jahr später daraus geworden?

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gab es bisher keine Reformen. Dafür wurden hier mit neuen Milliarden-Darlehen (Pflege) bzw. einem Sparpaket (Krankenversicherung) zunächst einmal die gröbsten Haushaltslöcher kurzfristig gestopft. Wie es in diesen Bereichen weitergehen kann, sollen erst einmal Kommissionen bestimmen.

Die Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“ hatte Mitte Dezember 2025 ihre Ergebnisse vorgelegt (siehe hier). Konkret umsetzbare Reformvorhaben sind darin kaum vorhanden. Die „FinanzKommission Gesundheit“ soll ihren ersten Bericht im März und ihren Abschlussbericht im Dezember 2026 vorlegen (siehe hier).

Am 27. Januar hat die mit Vertreter:innen von Bund, Ländern und Kommunen besetzte Sozialstaatskommission ihren Bericht präsentiert (siehe hier).

Durch die Zusammenlegung von Sozialleistungen (wie Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag), weniger zuständiger Behörden, einem zentralen digitalen Sozialportal und neuen Hinzuverdienstregelungen soll der Sozialstaat einfacher, gerechter und digitaler werden. Vor Ende 2027 werden die dazu notwendigen Gesetze allerdings kaum verabschiedet sein.

Verabschiedet und in Kraft getreten ist dagegen nach längerem koalitionsinternen Streit das so genannt Rentenpaket. Diese „kleine Rentenreform“ ist bisher das einzige konkrete Ergebnis des Reformherbstes. Ein „große Rentenreform“ soll voraussichtlich im nächsten Jahr folgen.

Auch die Reform des Bürgergeldes wurde eingeleitet. Dazu hatte das Bundeskabinett kurz vor Weihnachten einen Gesetzentwurf in den parlamentarischen Prozess eingebracht.

In diesem Thema des Monats wird beleuchtet, was das Rentenpaket bringt und welche gravierenden Änderungen die geplante Umwandlung des Bürgergelds in die neue Grundsicherung mit sich bringen wird. Außerdem wird hinterfragt, ob die These vom „zu teuren Sozialstaat“ stimmt. Schließlich wird auch auf längst überfällige Reformschritte hingewiesen, die gegen Frühverrentungen unternommen werden müssten.


Beiträge und Dokumente zum Thema

Sozialausgaben: Ist der Sozialstaat zu teuer?
von Sandrina Hurler

Die „kleine Rentenreform“
Was bringt das Rentenpaket 2025?

von Hans Nakielski

Von der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Bürgergeld und zurück zur Grundsicherung
von Jörg Altmann

Vergessene, aber längst überfällige Reformschritte gegen Frühverrentungen
von Franz Josef Düwell


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