Zum Grundprinzip der deutschen Sozialversicherungen gehört, dass diese durch Versicherte und Arbeitgeber selbstverwaltet werden. Dies basiert auf dem Grundgedanken, dass die Betroffenen durch ihre gewählten Vertreter:innen das Recht bekommen sollen, die sie unmittelbar betreffenden öffentlichen Aufgaben – im Rahmen der Gesetze – mit eigenverantwortlichen Gestaltungsspielräumen selbst zu regeln.
Doch der jüngst vorgelegte Schlussbericht des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen 2023 zeigt: Es gibt eine große Unkenntnis über das Wesen und Wirken der sozialen Selbstverwaltung. Auch deshalb war die Beteiligung an der letzten Sozialwahl mit 22,4 Prozent historisch niedrig. Ein „Weiter so“ ist keine Perspektive für die soziale Selbstverwaltung und für die Sozialwahlen. Es bedarf dringend Reformen, die die Selbstverwaltung und ihre Akteure stärken.
Hier werden zunächst die Prinzipien, Aufgaben und Kompetenzen der sozialen Selbstverwaltung erläutert. Dabei wird deutlich, dass die Gestaltungsmacht der Selbstverwalter:innen in den letzten Jahren durch den Gesetzgeber erheblich eingeschränkt wurde.
Anschließend werden die wichtigsten Ergebnisse der letzten Sozialwahl und einige Empfehlungen des Bundeswahlbeauftragten für eine Stärkung der sozialen Selbstverwaltung zusammengefasst. Im abschließenden Beitrag erläutert der Bundeswahlbeauftragte Peter Weiß dann ausführlich seinen wichtigsten Vorschlag: Die soziale Selbstverwaltung sollte im Grundgesetz verankert und die Kompetenzen für die Selbstverwaltung sollten erweitert werden.
Beiträge und Dokumente zum Thema
Prinzipien, Aufgaben und Kompetenzen der sozialen Selbstverwaltung
von Hans Nakielski
Die wichtigsten Ergebnisse der Sozialwahl 2023
von Hans Nakielski
Selbstverwaltung braucht mehr Kompetenzen und Verfassungsrang
von Peter Weiß
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