Die juristische Ausbildung ist mittlerweile differenziert: Die klassische juristische Ausbildung besteht aus dem 1. und 2. Staatsexamen sowie dem juristischen Referendariat. Mit diesem Abschluss erwerben die Absolvent:innen die Befähigung zum Richteramt und können auch klassische juristische Berufe wie Staats- oder Rechtsanwalt:in ausüben.
Daneben gibt es mittlerweile an einigen Fakultäten auch Bachelor und/oder Masterstudiengänge. Die Einführung des universitär-integrierten Jura-Bachelors war lange umstritten. Am 10. November 2022 hat die Konferenz der Justizminister:innen sich dafür ausgesprochen, die Attraktivität des rechtswissenschaftlichen Studiums zu erhöhen und in diesem Zusammenhang auch die Einführung eines integrierten „Bachelor of Laws“-Abschlusses zu diskutieren. Dieser dürfe allerdings keinen Ersatz für die juristischen Staatsprüfungen darstellen. Der Jura-Bachelor (und ein ggf. daran anschließender Master) eröffnen also nur Berufsfelder außerhalb der Richter-, Staats- und Rechtsanwaltschaft: etwa in der Wirtschaft oder Verwaltung. Hier werden die Wege zur juristischen Ausbildung und ihre Vor- und Nachteile aufgezeigt und erörtert.
Beiträge und Dokumente zum Thema
Fortschritt mit Hürden: Der universitär-integrierte Jura-Bachelor
von Markus Ogorek
Die juristische Ausbildung: Wege zum Recht
Von Konstanze Rothe und Jan Trienekens
„Die Bandbreite des Sozialrechts hat mich nachhaltig begeistert“
Erfahrungsbericht von Konstanze Rothe
„Ich habe mich vertieft mit Masterstudiengängen beschäftigt“
Erfahrungsbericht von Jan Trienekens
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