Juristische Ausbildung: Was ist der richtige Weg?

25. Januar 2023 | Hans Nakielski
Jurastudentin beim Arbeiten mit Gesetzestexten in der Bibliothek

Foto: © picture alliance / photothek / Ute Grabowsky

Die juristische Ausbildung ist mittlerweile differenziert: Die klassische juristische Ausbildung besteht aus dem 1. und 2. Staatsexamen sowie dem juristischen Referendariat. Mit diesem Abschluss erwerben die Absolvent:innen die Befähigung zum Richteramt und können auch  klassische juristische Berufe wie Staats- oder Rechtsanwalt:in ausüben.

Daneben gibt es mittlerweile an einigen Fakultäten auch Bachelor und/oder Masterstudiengänge. Die Einführung des universitär-integrierten Jura-Bachelors war lange umstritten. Am 10. November 2022 hat die Konferenz der Justizminister:innen sich dafür ausgesprochen, die Attraktivität des rechtswissenschaftlichen Studiums zu erhöhen und in diesem Zusammenhang auch die Einführung eines integrierten „Bachelor of Laws“-Abschlusses zu diskutieren. Dieser dürfe allerdings keinen Ersatz für die juristischen Staatsprüfungen darstellen. Der Jura-Bachelor (und ein ggf. daran anschließender Master) eröffnen also nur  Berufsfelder außerhalb der Richter-, Staats- und Rechtsanwaltschaft: etwa in der Wirtschaft oder Verwaltung. Hier werden die Wege zur juristischen Ausbildung und ihre Vor- und Nachteile aufgezeigt und erörtert.


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