Inflation und Sozialrecht

2. Mai 2023 | Hans Nakielski
Frau rechnet am Tisch die Ausgaben für Einkäufe aus

Foto: © picture alliance / Frank May

Im März 2023 lag die Inflationsrate bei 7,4 %. Insbesondere Nahrungsmittel (+ 22,3 %) und Haushaltsenergie (+ 21,9 %) verteuerten sich ganz besonders gegenüber dem Vorjahresmonat. Gerade bei vielen Bezieher:innen von Sozialleistungen nehmen die Ausgaben für Lebensmittel und Energie aber einen Großteil ihres ohnehin knappen Budgets in Anspruch. Wenn dann auch noch die Sozialtransfers durch die Inflation an Wert verlieren, wird es eng. Wie wird darauf reagiert und wie  und wie sollte reagiert werden?

Zunächst wird im Folgenden erläutert, dass auch nach internationalen Abkommen der Staat gegensteuern muss, um bei hoher Inflation garantierte soziale Rechte zu erhalten. Ein sozialrechtliches Gebot auf eine Statussicherung gibt es allerdings nicht.

Mit preislenkenden Maßnahmen und mehreren Entlastungspaketen hat die Bundesregierung versucht, die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Preise abzumildern. Doch reichten diese Maßnahmen zum Ausgleich für Sozialleistungsbezieher:innen?

Eine Möglichkeit, um Sozialleistungen an die Preissteigerungen anzupassen, ist ihre regelmäßige Dynamisierung. Sie ist z. B: bei den Leistungen der Pflegeversicherung vorgesehen. Doch wenn sie nicht konsequent umgesetzt wird, nützt sie wenig – wie hier am Beispiel des Pflegegeldes gezeigt wird.


Beiträge und Dokumente zum Thema

Inflation und Sozialrecht
Gegen die Entwertung von Sozialleistungen ansteuern
von Eberhard Eichenhofer

Entlastungspakete der Bundesregierung
Reichten sie zum Ausgleich für Sozialleistungsbezieher:innen?
von Bertold Brücher

(Fehlende) Dynamisierung von Sozialleistungen:
Das Beispiel Pflegegeld
von Hans Nakielski


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