Entlastungspakete der Bundesregierung
Reichten sie zum Ausgleich für Sozialleistungsbezieher:innen?

von Bertold Brücher | 02.05.2023

Um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Preise für die Bürger:innen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung 2022 insgesamt drei Entlastungspakete im Gesamtvolumen von rund 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Doch löst der Gesetzgeber mit den Entlastungspaketen auch die massiven Probleme von Sozialleistungsbezieher:innen bei inflationsbedingten Preissteigerungen? Um einer Antwort auf diese Frage näherzukommen, werden im Folgenden die wichtigsten einzelnen Maßnahmen der drei Entlastungspakete aufgelistet. Dies erfolgt nach einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums (siehe hier).

 

Die ersten beiden Entlastungspakete

Inflationsbedingten Mehrbelastungen (nicht nur) privater Haushalte in der Zeit ab Sommer 2022 ist der Gesetzgeber mit verschiedenen Maßnahmen („Entlastungspaketen“) entgegengetreten. Das erste und zweite Entlastungspaket umfasst(e) insbesondere folgende Maßnahmen für die Bürger:innen:

Rückwirkend zum 1. Januar 2022 ist

 

Das dritte Entlastungspaket

Mit dem dritten Entlastungspaket (Zustimmung Bundestag am 2.12.2022 und im Bundesrat am 16.12.2022), dessen geschätzter Aufwand den der beiden ersten Entlastungspakete um mehr als das Doppelte übertraf, wurde u. a.

Während in den beiden ersten Entlastungspaketen u. a. auf der konsumtiven Ebene Entlastungen geschaffen wurden, die sich bei allen Verbraucher:innen kostendämpfend auswirkten, richtete sich das dritte Entlastungspaket vor allem an Erwerbstätige. Ebenfalls im vierten Quartal 2022 wurde, mit Wirkung ab Jahresbeginn 2023, von Bundestag und Bundesrat mit dem Bürgergeld eine – wenn auch nicht inflationsadäquate – Erhöhung der Lebensunterhaltskosten von Grundsicherungsempfangenden vorgenommen (siehe hier).

 

Grundsicherungsbezieher:innen und Arbeitslose sind besonders belastet

Gleichwohl treffen die Auswirkungen der Inflation, auch unter Berücksichtigung der vorgenannten Leistungen, die Bürger:innen unterschiedlich schwer. Die Betroffenheit ist umso stärker, je höher der Erwerb von Nahrungsmitteln das Gesamtbudget des Haushalts belastet. Das Statistische Bundesamt ging für den März 2023 von einer prozentualen Steigerung des Verbraucherpreisindex (VPI) gegenüber dem März 2022 von 7,4 Prozent aus (von Februar 2023 zu Februar 2022 lag der VPI noch bei 8,4 Prozent). Für Energie stieg der VPI im Februar 2023 um 19,1 Prozent und für Lebensmittel sogar um 21,8 Prozent (siehe hier).

Es ist also zu sehen: Ist ein Haushalt auf den Bezug von Bürgergeld angewiesen oder ist das Haushaltseinkommen vergleichbar gering, werden sich die Kostensteigerung für Nahrungsmittel wesentlich drastischer bemerkbar machen als für Haushalte, die ein durchschnittliches oder höheres Einkommen beziehen. Die Ungleichheit wird so durch die Inflation noch verstärkt.

Soweit zu sehen, wurde eine Gruppe von Betroffenen, die nicht im Erwerbsleben stehen, nicht gesondert berücksichtigt: diejenigen, die im ALG-Leistungsbezug sind und keine weiteren Transferleistungen erhalten. Sie sind zwar berücksichtigt in den Entlastungspaketen, die alle Konsument:innen betreffen – die Höhe des Arbeitslosengelds selbst aber blieb – bis auf einen bescheidenen Zuschlag von 100 Euro – unangetastet. Da der Bemessungszeitraum rückwärtig ist, werden sich auch bei zukünftigen Arbeitslosengeldberechtigten inflationsbedingte höhere Arbeitsentgelte frühestens in Jahresfrist bemerkbar machen.

Bertold Brücher

ist Referatsleiter Sozialrecht beim DGB-Bundesvorstand