EU-Mindeststandards bei der Grundsicherung

8. Oktober 2020 | Hans Nakielski
Vater und Sohn

Bildmontage, Fotos von Free-Photos/Pixabay und Olia Nayda/Unsplash

Weit über 100 Mio. Menschen in der Europäischen Union gelten als arm oder armutsgefährdet. Zwar gibt es mittlerweile in allen EU-Staaten Grundsicherungssysteme. Doch sie sind sehr unterschiedlich. Vielfach sind die Leistungen zu niedrig und nur schwer zugänglich. In der „Europäischen Säule Sozialer Rechte“, auf die sich alle EU-Regierungschefs geeinigt haben, heißt es: „Jede Person, die nicht über ausreichende Mittel verfügt, hat […] das Recht auf angemessene Mindesteinkommensleistungen.“ Gefordert wird dazu vielfach die Einführung von Mindeststandards in der Grundsicherung, die in keinem Land unterschritten werden dürfen. Hier wird erklärt, warum solche sozialen Mindeststandards längst überfällig sind und welche Rechtsgrundlagen es auf EU-Ebene für die Einführung von Mindeststandards gibt. Es werden Vorschläge für die konkrete Ausgestaltung eines EU-Rahmens für ein angemessenes Mindesteinkommen skizziert. Und es wird aufgezeigt, dass EU-Mindeststandards bei Grundsicherungsleistungen auch positive Folgen für das deutsche Sozialsystem hätten. Denn in Deutschland gibt es längst nicht für alle EU-Bürger/innen ein Recht auf soziale Grundsicherung.


Beiträge und Dokumente zum Thema

Gegen Armut und soziale Ausgrenzung in Europa: Zeit für europäische Mindeststandards in der Grundsicherung
von Livia Hentschel

Rechtsgrundlagen für europäische Mindeststandards bei der Grundsicherung
von Livia Hentschel

Vorschläge zur Ausgestaltung einer EU-Rahmenrichtlinie für ein adäquates Mindesteinkommen
von Livia Hentschel

Grundsicherungsleistungen: Nicht für alle EU-Bürger/innen in Deutschland
von Bertold Brücher und Hans Nakielski


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