
Foto: © picture alliance / DocRB_PhotoDesign/Shotshop
Verbände haben im Sozialrecht eine besondere Bedeutung. Sie gestalten nicht nur die Sozialpolitik mit, wirken mit eigenen Konzepten und Stellungnahmen auf die Sozialgesetzgebung ein und beraten Mitglieder in sozialrechtlichen Fragen. Drei Verbände bieten ihren Mitgliedern darüber hinaus auch eine sozialgerichtliche Vertretung an, wenn es für sie als Versicherte zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Sozialleistungsträgern kommt:
- der Sozialverband VdK e.V.,
- der Sozialverband Deutschland e.V. und
- die im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften.
Zwei dieser Organisationen sind der Bitte des Netzwerkes Sozialrecht gefolgt und stellen in diesem Thema des Monats die Ziele und Motive für ihre Arbeit, ihre sozialpolitische Arbeit, die Ausgestaltung ihrer sozialrechtliche Beratung und sozialgerichtliche Vertretung und die Perspektiven für (angehende) Jurist*innen vor.
Beiträge und Dokumente zum Thema
Sozialrechtliche und sozialpolitische Arbeit des SoVD
von Diana Dubiel
Sozialrechtliche und sozialpolitische Arbeit der Gewerkschaften
von Bertold Brücher
Wenn Sie diese Beiträge kommentieren möchten oder Anregungen und Vorschläge zur Arbeit des Netzwerkes haben, schicken Sie uns bitte eine Nachricht.
Die Kontaktmöglichkeit finden Sie hier.