Sozialrechtliche und sozialpolitische Arbeit des SoVD

von Diana Dubiel | Juli 2021

Der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) ist mit heute rund 600.000 Mitgliedern eine der ältesten und mitgliederstärksten Organisationen mit sozialpolitischer Zielsetzung, sozialrechtlicher Beratung und sozialgerichtlicher Vertretung. Hier erfolgt ein Überblick über die Ziele und Historie des Verbandes, seine sozialpolitische Arbeit, die sozialrechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung sowie Perspektiven für Jurist*innen beim SoVD.

Motive des Verbandes für sein Tätigkeitwerden

Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), ehemals Reichsbund der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen e. V., wurde 1917 ursprünglich als Kriegsopferverband gegründet. Geschaffen wurde ein Selbsthilfeverband, der bedürftigen Menschen unabhängig und parteipolitisch neutral Unterstützung zukommen ließ und noch immer lässt. Bis heute sind die damaligen Forderungen nach einer besseren Versorgung sozial benachteiligter Menschen das Motiv unserer Verbandsarbeit.

Die Verbandsgeschichte des SoVD (siehe hier) ist auch ein Spiegelbild der deutschen Geschichte. Umbrüche, Auflösung und Wiederaufbau haben den SoVD unmittelbar geprägt. Nach der Selbstauflösung des Verbandes im Mai 1933 wurde der Verband im November 1946 wieder gegründet und ist heute mit rund 600.000 Mitgliedern eine der ältesten und mitgliederstärksten Organisationen mit sozialpolitischer Zielsetzung.

Der SoVD ist eine soziale, humanitäre und sozialpolitische Selbsthilfeorganisation, die sich zum demokratischen und sozialen Rechtsstaat bekennt. Unabhängig von parteipolitischen und weltanschaulichen Interessen ist der SoVD generationsübergreifend für alle Menschen offen.

Wie schon zu seiner Gründungszeit, so setzt er sich auch heute noch insbesondere für Kranke, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und Ältere sowie für Menschen mit Behinderung ein, versteht sich insgesamt aber als eine Interessenvertretung aller sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürger. Der SoVD hat sich nach seiner Satzung und seinem sozialpolitischen Programm das Ziel gesetzt, ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit, Teilhabe und Chancengleichheit für den von ihm vertretenen Personenkreis zu erreichen. Seine Forderungen sind auf die fortschrittliche Weiterentwicklung des Sozialstaats und die Gestaltung einer solidarischen Bürgergesellschaft gerichtet. Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen in allen Lebenslagen sowie eine Verteilungsgerechtigkeit sind vorrangige Ziele des SoVD.

Im gesetzlichen Auftrag vertritt er die Interessen der Patientinnen und Patienten, pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie chronisch Kranker und Menschen mit Behinderung im Gemeinsamen Bundesausschuss (§ 140f SGB V) und im Qualitätsausschuss Pflege (§ 118 SGB XI).

Die sozialpolitische Arbeit

Im Rahmen der sozial- und gesellschaftspolitischen Arbeit wirkt der SoVD vor allem mit eigenen Konzeptionen und Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Sozialrechts auf Parteien, Gesetzgeber, Ministerien und Verwaltungen auf Bundes- und Landesebene ein. In Bündnissen und Netzwerken mit anderen Organisationen und Verbänden vertritt er Interessen nötigenfalls mit vereinten Kräften. Er begleitet Gesetzgebungsvorhaben mit Stellungnahmen (siehe hier) und nimmt als Sachverständiger an Anhörungen in Ministerien, Landtagen und dem Bundestag teil. Der SoVD greift gesellschaftspolitische Themen auf, weist nicht zuletzt im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit deutlich auf Missstände hin und erarbeitet konstruktive Lösungsvorschläge und Konzepte. Zahlreiche Reformvorschläge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung prägen die Arbeit des SoVD seit seiner Gründung bis in die heutige Zeit.

Zudem fördert der SoVD durch eine eigene Jugendorganisation SoVD-Jugend (ehemals INTEG) die gesellschaftliche Eingliederung junger Menschen mit Behinderung und führt turnusmäßig auch das Sekretariat des Deutschen Behindertenrats.

Die sozialpolitische Unterrichtung seiner Mitglieder wird vor allem durch die Herausgabe einer Mitgliederzeitungund eines Online-Magazins sowie durch vielfältige Informationsschriften und Broschüren (siehe hier) sichergestellt. In seinen Landes-, Kreis- und Ortsverbänden leistet der SoVD individuelle Betreuung vor allem von hilfebedürftigen und älteren Menschen und bietet als Interessengemeinschaft Angebote zu Aktivitäten, um den Mitgliedern eine Gemeinschaft zu geben.

Die sozialrechtliche Beratung und sozialgerichtliche Vertretung

Die qualifizierte Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Fragen gehören zu den Kernkompetenzen des SoVD.  Die für seine Mitglieder angebotene Sozialberatung dient der Durchsetzung sozialer Leistungsansprüche und Rechte. Die Beratung findet hierbei in den satzungsgemäßen Aufgabenbereichen der aufgezeigten Ziele und Zwecke statt und deckt damit weite Teile der Sozialgerichtsbarkeit ab.

Sie umfasst dabei Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, das Schwerbehindertenrecht, die Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung, das Sozialgeld sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Beratungssuchende Mitglieder wenden sich zunächst an die Sozial- und Rechtsberatungsstellen vor Ort. Der SoVD, der sich in Orts-, Kreis- und Landesverbände gliedert, hat Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet errichtet, um eine flächendeckende Sozial- und Rechtsberatung sicherzustellen. Zunächst werden im Rahmen einer Beratung die Anliegen der Mitglieder sowie mögliche Ansprüche besprochen, Rechtslagen erörtert und Unterlagen gesichtet. Es werden notwendige Anträge gestellt und im Anschluss erforderlichenfalls die Rechtswege beschritten, um die Leistungsansprüche der Versicherten notfalls auch gerichtlich zu erstreiten.

Die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung erfolgt durch erfahrene und spezialisierte Sozialberater*innen sowie durch Volljurist*innen. Der SoVD wird dabei von der Antragsstellung bis zum Bundessozialgericht in der Vertretung tätig. Er kann von Gesetzes wegen nur seine Mitglieder ausführlich beraten und vertreten. Teil der Arbeit ist dabei auch immer die seelsorgerische Fürsorge, die mit den Beratungen einhergeht.

Spezielle Verfahren, die generell zu klärende Sachverhalte betreffen, können nach Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien innerhalb des SoVD als Musterverfahren (siehe hier) auch vor dem Bundesverfassungsgericht geführt werden. Dabei arbeitet der SoVD oftmals auch mit anderen Verbänden eng zusammen. Angestrebt wird hierdurch vor allem die Klärung offener Rechtsfragen und die Änderung bestimmter sozialer Missstände.

Insgesamt gesehen greifen die sozialpolitische und sozialrechtliche Arbeit eng ineinander und zeigen dabei eine Zielrichtung und neue Ansätze auf. Sie sind für das Erreichen der Ziele des SoVD elementar und eng miteinander verbunden.

Erfolge und Rückschläge in der näheren Vergangenheit

Erfolge und Rückschläge lassen sich hierbei nur schwerlich quantifizieren. Sicherlich kann man die Erstreitung von Rechten Einzelner oder bestimmter Gruppen immer als Erfolge verzeichnen. Dies darf aber aufgrund der Komplexität der verschiedenen zu beurteilenden Sachverhalte nicht immer vorausgesetzt werden.

Dies gilt gleichermaßen für Musterverfahren, die der SoVD zur Klärung höchstrichterlicher Rechtsfragen in speziellen Fällen betreibt. Durch diese soll oftmals als Nebeneffekt zudem politisch eine andere Sichtweise erreicht werden, um die soziale Gerechtigkeit weiter zu fördern und zu erreichen.

Auch Stellungnahmen, die bereits im Rahmen der Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren Anklang finden und zu einer inhaltlichen Abänderung dieser Gesetzesentwürfe führen, belohnen die Mühe und Arbeit der Verbände. Hierbei ist in jüngster Vergangenheit vor allem der auf Vorschlag des Landes Hessen eingebrachte Gesetzesentwurf zur Einführung einer Gerichtsgebühr für so genannte Vielkläger*innen im sozialgerichtlichen Verfahren zu nennen, gegen den sich der SoVD – zusammen mit anderen Organisationen – vehement gestellt hat (siehe hier).

Der Gesetzesantrag fand daraufhin am 5. März 2021 im Bundesrat nicht die erforderliche absolute Mehrheit und wurde deshalb nicht im Bundestag eingebracht (siehe hier).

Darüber hinaus hat der SoVD z. B. weite Teile des Bundesteilhabegesetzes eng begleiten können. Erfolge lassen sich vor allem daran erkennen, dass weite Teile der Konzepte unserer sozialpolitischen Gremien – z. B. zum Thema Rente oder Pflege – schließlich Eingang in Referentenentwürfe und/oder finalen Gesetzestexte gefunden haben.

Im Allgemeinen bleibt das vordergründige Ziel stets die soziale Gerechtigkeit, zu deren Erreichen sowohl Erfolge als auch Rückschläge unweigerlich dazu gehören.

Perspektiven für (angehende) Jurist*innen

Positiv zu bewerten sind außerdem die Perspektiven für Jurist*innen beim SoVD. In diesem Bereich können sowohl Diplom- als auch Volljurist*innen tätig werden. Erfahrungswerte spielen hier eine sehr große Rolle. Es handelt sich daher um einen hilfreichen Beruf für alle in dem rechtlichen Bereich Tätigen.

Weiterhin muss sicherlich erwähnt werden, dass es sich um eine aus gesellschaftspolitischer Sicht durchaus ausgleichende bzw. zufriedenstellende Tätigkeit handelt. Oftmals werden sozial Schwache vertreten, denen im Erfolgsfall die Existenz gesichert wird. Werte und Motive spielen hier eine sehr große Rolle und sind Motivation schlechthin.

Es handelt sich zudem um eine vielseitige Tätigkeit mit einem breiten Spektrum an zu beratenden und zu prüfenden Materien, sowohl rechtlicher als auch tatsächlicher Natur. Die Befassung mit Gutachten und anderen für die Verfahren relevanten Dokumenten stellen stets eine Möglichkeit der Weiterbildung und Herausforderung dar.

Die Mitarbeitenden werden bei ihren Beratungen der Mitglieder stets von Fürsorgegedanken getragen und möchten sozial Benachteiligten Hilfestellungen leisten. Dies stellt den Kernbereich und den Antrieb für unsere Tätigkeit im SoVD dar.

Weiterhin sollen aber auch wichtige Denkanstöße in Richtung Politik gegeben werden.

Diana Dubiel

ist Volljuristin beim SoVD-Bundesverband und leitet dort die Bundesrechtsabteilung