Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

BT-Drs. 19/23944 (Entwurf)

Erste Beratung im Bundestag am 6. November 2020.

Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme vom 6. November 2020 (BR-Drs. 645/20 – Beschluss) mehrere Änderungen, insbesondere müssten die Rechtsgrundlagen für Corona-Schutzmaßnahmen konkretisiert werden.
Vom Bundestag am 18. November 2020 mit zahlreichen Änderungen angenommen (BT-Drs. 19/24334 – Beschlussempfehlung).
Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung – ebenfalls am 18. November 2020 – zugestimmt.

Das Gesetz wurde bereits am 18. November 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Es trat in seinen überwiegenden Teilen am 19. November 2020 in Kraft.

Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf


Einige wichtige Inhalte

Mit dem neuen Gesetz sollen die Regelungen der beiden Bevölkerungsschutzgesetze, die im Zuge der Corona-Pandemie im März 2020 und im Mai 2020 beschlossenen worden waren, fortentwickelt werden. Es geht vor allem um Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere um weitere oder geänderte zeitliche Ermächtigungsgrundlagen für die Regierung während einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

 

<< zurück zur Übersicht: Beschlossene aktuelle Sozialgesetze

Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln