Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Zweites Bevölkerungsschutz-Gesetz)

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

BT-Drs. 19/18967 (Entwurf)

Am 14. Mai 2020 vom Bundestag mit Änderungen beschlossen (BT-Drs. 19/19216 – Beschlussempfehlung).
Zustimmung des Bundesrats am 15. Mai 2020.
Am 22. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet.
Das Gesetz trat im Wesentlichen am 23. Mai 2020 in Kraft; einige Teile (insbesondere die Regelungen für Pflegebedürftige) gelten aber schon mit Wirkung ab dem 28. März 2020.

Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf


Einige wichtige Inhalte

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln