Dritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit

Der Bundesrat hat der Verordnung am 11. März 2022 zugestimmt.

Die Verordnung wurde am 18. März 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Sie trat am 1. April 2022 in Kraft und tritt am 30. Juni 2022 außer Kraft.

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Referentenentwurf


Einige wichtige Inhalte

Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 waren mehrere befristete Sonderregelungen zur Pflege in das SGB XI eingefügt worden. Mehrere dieser Regelungen wurden wegen des fortbestehenden Corona-Infektionsrisikos mehrfach verlängert. Nun wurden die corona-bedingten Sonderregelungen für den Pflegebereich, die am 31. März 2022 ausgelaufen wären (siehe hier), erneut verlängert: bis zum 30. Juni 2022. Dies betrifft u. a.:

 

Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln