Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

BT-Drs. 19/18112 (Entwurf)

Am 25. März 2020 vom Bundestag mit minimalen Änderungen beschlossen (BT-Drs. 19/18151 – Beschlussempfehlung).

Am 27. März 2020 Zustimmung des Bundesrats.

Am 27. März 2020 im BGBl verkündet.
Am 28. März 2020 in Kraft getreten.

Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf


Einige wichtige Inhalte

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln