Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz)

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

BT-Drs. 19/23480 (Entwurf)

1. Beratung im Bundestag am 28. Oktober 2020

Der Gesetzentwurf wurde am 20. November 2020 vom Bundestag mit Änderungen beschlossen (BT-Drs. 19/24481 – Beschlussempfehlung).

Der Bundesrat hat am 27. November 2020 zugestimmt.

Das Gesetz wurde am 9. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt
verkündet.
Es trat in seinen wesentlichen Teilen am 1. Januar 2021 in Kraft.

Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf


Einige wichtige Inhalte

Mit diesem Gesetz sowie der Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung und der Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurden zahlreiche wegen der Covid-19-Pandemie eingeführte Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld verlängert und modifiziert. Das Beschäftigungssicherungsgesetz sieht vor:

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln