Zweite Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

Referentenentwurf vom 10. September 2020

Im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober 2020 verkündet.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und am 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Stellungnahme des DGB zum Entwurf


Einige wichtige Inhalte

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln