Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

BT-Drs. 19/18698 (Entwurf)

Am 7. Mai 2020 unverändert vom Bundestag beschlossen (BT-Drs. 19/19038 – Beschlussempfehlung).
Zustimmung des Bundesrates am 15. Mai 2020.
Am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Gesetz trat in seinen wesentlichen Teilen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.


Einige wichtige Inhalte

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln