Für Streitigkeiten zum Sozialrecht ist in Deutschland die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Sozialgerichte gibt es erst seit 1954 in der Bundesrepublik. In der DDR bestanden keine besonderen Sozialgerichte. Die Sozialgerichtsbarkeit ist – neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Verwaltungs-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit – eine der fünf Fachgerichtsbarkeiten in Deutschland. Wie viele Sozial- und Landessozialgerichte gibt es? Wie viele hauptberufliche und ehrenamtliche Richter:innen arbeiten in der Sozialgerichtsbarkeit? Wie viele Verfahren bearbeiten sie jährlich? Wie entwickelten sich die Neueingänge in den letzten 20 Jahren? Und welche Rechtsgebiete standen und stehen dabei im Vordergrund? In diesem Thema des Monats gibt es einen Überblick über die wichtigsten Zahlen und Fakten zu den Sozialgerichten in Deutschland.
Beiträge und Dokumente zum Thema
Gerichte und Richter:innen der Sozialgerichtsbarkeit
von Hans Nakielski
Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit
von Jutta Siefert und Dirk Felmeden
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