Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

zusammengestellt von Hans Nakielski

Gesetzgebungsverfahren

Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/1413)

Der Entwurf wurde mit Änderungen (BT-Drs. 20/1881 – Beschlussempfehlung) am 19. Mai 2022 vom Bundestag beschlossen.

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 zugestimmt.

Das Gesetz wurde am 22. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

Stellungnahme des DGB zum Entwurf des Gesetzes


Einige wichtige Inhalte

Mit dem Gesetz setzt der Gesetzgeber u. a. eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 um. Dies hatte die Höhe der bisherigen Sanktionen teilweise für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt (siehe hier).

Keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen: Die Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße von Hartz-IV-Empfänger:innen nach § 31a SGB II (z. B. bei fehlenden Nachweisen von Bewerbungen auf Arbeitsstellen oder bei der Weigerung, eine „zumutbare Arbeit“ aufzunehmen) werden nach dem neuen § 84 Abs. 1 SGB II für ein Jahr ausgesetzt. Falls die Behörden die Bezüge wegen solcher Sanktionen bereits gekürzt haben, sind diese nun wieder in voller Höhe zu zahlen. Dies gilt befristet vom 1. Juli 2022 bis zum Ablauf des 1. Juli 2023. Danach soll das neu geplante Bürgergeld (siehe hier) die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln.

Sanktionen bei Meldeversäumnissen: Bei Meldeversäumnissen nach § 32 SGB II können weiterhin Sanktionen verhängt werden. Allerdings darf dies – anders als zuvor – nicht mehr nach dem ersten Versäumnis erfolgen, sondern künftig erst „nach einem wiederholten Meldeversäumnis“. Dies liegt nach dem neuen § 84 Abs. 2 SGB II vor, „wenn das vorangegangene Meldeversäumnis weniger als ein Jahr zurückliegt“. Auch diese Regelung gilt befristet vom 1. Juli 2022 bis zum Ablauf des 1. Juli 2023. Die Minderung bei mehreren Meldeversäumnissen darf 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs nicht überschreiten.

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln