Digitale Gesundheit – rechtliche Probleme

5. April 2022 | Hans Nakielski
Oliver Fasold, Facharzt für Neurologie, arbeitet im Neurozentrum Tempelhof mit einer elektronischen Patientenakte, die ein E-Rezept zeigt

Foto: © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen entwickelte sich in Deutschland nur schleppend. Das zeigt zum Beispiel eine Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2018. Bei einem Vergleich von 17 Ländern nahm Deutschland nur den vorletzten Platz ein. In der letzten Legislaturperiode erklärte der damalige Bundesgesundheitsminister die technische Evolution in der Gesundheitsversorgung zur Chefsache. Mehrere Digitalisierungs-Gesetze wurden verabschiedet. Die neue Ampel-Bundesregierung will die „Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen“ fortschreiben. Doch bei der Umsetzung gibt es nicht nur technische, sondern auch rechtliche Probleme:  Umfassender Persönlichkeitsdatenschutz einerseits, intensiver digitaler Gesundheitsschutz andererseits – das gilt es zusammenzubringen! Wie kann das gelingen? Und wie ist die Position der Gesundheits-Sachverständigen einzuordnen, die die durch die Digitalisierung zunehmenden verfügbaren Informationen – Big Data – zielgenau zu Forschungszwecken und zur Gesundheitsversorgung nutzen wollen?


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