Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/24438)

Das Gesetz wurde am 29. Januar 2021 mit Änderungen (BT-Drs. 19/26242 – Beschlussempfehlung) vom Bundestag beschlossen.

Der Bundesrat hat das Gesetz am 12. Februar 2021 gebilligt. Zugleich hat er aber in einer zusätzlichen Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die nur für das Jahr 2020 geschaffene Corona-bedingte Sonderregelung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern, nach der Eltern in systemrelevanten Berufen ihre Elternzeit verschieben können (siehe dazu auch hier).

Das Gesetz wurde am 18. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Es tritt in seinen wesentlichen Teilen am 1. September 2021 in Kraft.

Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf


Einige wichtige Inhalte

Das Gesetz verbessert die Teilzeitmöglichkeiten für Elterngeld-Beziehende, verlängert den Elterngeld-Bezug bei zu früh geborenen Kindern und verlängert Corona-Sonderregelungen zum Partnerschaftsbonus. Die Neuregelungen gelten allerdings nur für Eltern, deren Kinder ab dem 1. September 2021 geboren werden. Für Eltern, deren Kinder davor geboren wurden, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Neu ab dem 1. September 2021 ist u.a.:

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln