Im Sozialgericht passieren im Kleinen viele Kämpfe um die Ausgestaltung sozialer Rechte. Über den Ausgang dieser Konflikte entscheiden Sozialrichter:innen. Bei ihren Bewertungen könnte auch ihre soziale Herkunft von Bedeutung sein: Kann etwa ein verbeamteter Richter aus einer Akademikerfamilie über das rechtliche Anliegen und die Situation einer Hartz-IV-Empfängerin ohne Bildungsabschluss vorurteilsfrei, verständlich und fair urteilen? Und: Ist die soziale Herkunft der Richter:innen für ihre Entscheidung überhaupt wichtig?
Diesen Fragen geht das Thema dieses Monats nach. Dabei zeigt sich: Zur sozialen Herkunft der über 1.900 Berufsrichter:innen an den Sozialgerichten ist – leider – kaum etwas bekannt. Nur zu einem Teil der über 14.000 ehrenamtlichen Richter:innen („Ehris“) an den Sozialgerichten gibt es – dank einer Untersuchung des Zentrums für Sozialforschung Halle (ZSH) – einige sozialstatistische Daten. Diese werden im zweiten Beitrag dieses Themas des Monats beleuchtet.
Beiträge und Dokumente zum Thema
Wer sitzt zu Gericht?
Soziale Herkunft von Sozialrichter:innen kaum erforscht
Von Sarah Schulz
Wer arbeitet ehrenamtlich als Sozialrichter:in?
Von Hans Nakielski
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