Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld

zusammengestellt von Hans Nakielski

Gesetzgebungsverfahren

Referentenentwurf der Bundesregierung (nach Ressortabstimmung)

Die Verordnung wurde am 30. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Sie trat am 1. Juli 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.

Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf


Einige wichtige Inhalte

Mit der Verordnung werden einige Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld (Kug), die ansonsten am 30. Juni 2022 ausgelaufen wären (siehe hier) bis zum 30. September 2022 verlängert. Weiterhin gilt bis dahin nach § 421c SGB III:

Mehrere Sonderregelungen zum Kug sind aber zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Dazu gehören:

Leiharbeitnehmer:innen haben keinen Anspruch auf das Kug mehr.

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln