Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

BT-Drs. 19/18473 (Entwurf)

Am 2. Juli 2020 vom Bundestag mit Änderungen beschlossen (BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung).
Zustimmung des Bundesrates am 3. Juli 2020.
Am 18. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die neuen Einkommensgrenzen zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge gelten seit dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Die Bestimmungen zur Grundrente werden am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Allerdings wird es wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich bis Ende 2021 dauern, bis die Grundrente für jetzige Bestandsrentner/innen ausgezahlt wird – dann rückwirkend ab Januar. Neurentner/innen werden voraussichtlich ab August 2021 mit rückwirkenden Zahlungen rechnen können.

Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf

Mehr zur Grundrente sowie zu den langen politischen Diskussionen, die zur Grundrente geführt haben, sowie zur komplizierten Berechnung des Zuschlags zur gesetzlichen Rente erfahren Sie hier.


Einige wichtige Inhalte

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln