Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

BT-Drs. 19/18966 (Entwurf)

Vom Bundestag am 14. Mai 2020 mit Änderungen beschlossen (BT-Drs. 19/19204 – Beschlussempfehlung).
Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 zugestimmt, äußert sich aber kritisch zu den beschlossenen Änderungen bei der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit (BR-Drs. 245/20 – Beschluss).
Am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Gesetz trat in wesentlichen Teilen am 29. Mai 2020 in Kraft. Die Bestimmungen zu den Waisenrenten gelten schon mit Wirkung zum 1. Januar 2020.

Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf

Stellungnahme des DGB zur ersten Formulierungshilfe

Stellungnahme des DGB zu den zunächst geplanten Änderungen bei der Sozialgerichtsbarkeit

Stellungnahme des DGB zu einer notwendigen Anpassung des Fristenregimes im Arbeits- und Sozialrecht


Einige wichtige Inhalte

Mehr zum Gesetz finden Sie hier.

Mehr zu den Änderungen bei den Verfahren vor den Sozial- und Arbeitsgerichten finden Sie hier.

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln