zusammengestellt von Hans Nakielski
Gesetzgebungsverfahren
Am 23. April 2020 vom Bundestag mit Änderungen beschlossen (BT-Drs. 19/18753 – Beschlussempfehlung)
Zustimmung des Bundesrats am 15. Mai 2020.
Am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Gesetz trat in Teilen am 29. Mai 2020 in Kraft. Die coronabedingten Regelungen – insbesondere zu den Betriebsräten – gelten schon rückwirkend ab dem 1. März 2020, die Regelung zu den Minijobs gilt rückwirkend ab dem 1. April 2020. Die Neuregelungen zur Weiterbildung gelten im Wesentlichen ab dem 1. Oktober 2020, weitere Regelungen treten erst am 1. Januar 2021 oder am 1. Januar 2022 in Kraft.
Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf
Stellungnahme des DGB zu den geplanten Änderungen für Betriebsräte
Mehr dazu, was sich durch das Gesetz bei der Weiterbildungsförderung ändert und wie sich das in die bisherige Arbeitsförderungspolitik und Weiterbildungsstrategie eingliedert, erfahren Sie hier.
Einige wichtige Inhalte
- Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung, die darauf zielt, einen Berufsabschluss zu erreichen.
- Bisherige Zuschüsse der Arbeitsagenturen zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt werden um mindestens 10 Prozentpunkte erhöht, wenn mindestens jeder fünfte Beschäftigte eines Betriebes Weiterbildung benötigt.
- Erforderliche Mindestdauer der Weiterbildungsmaßnahmen von bisher über 160 Stunden wird auf mehr als 120 Stunden reduziert.
- Zusätzliche Anreize für Weiterbildung während der Kurzarbeit.
- Ein Hinzuverdienst wird ab April 2020 dann nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, wenn es sich dabei um einen Minijob in einem systemrelevanten Bereich handelt.
- Bundesregierung wird ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates den Bezug von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate zu verlängern.
- Ermöglichung einer elektronischen Arbeitslosmeldung ab 2022.
- Sitzungen und Beschlüsse von Betriebsräten und Einigungsstellen sowie Betriebsversammlungen können – rückwirkend ab dem 1. März bis zum 31. Dezember 2020 – auch per Video und Telefon durchgeführt werden.
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