Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (sog. Arbeit-von morgen-Gesetz)

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

BT-Drs. 19/17740 (Entwurf)

Am 23. April 2020 vom Bundestag mit Änderungen beschlossen (BT-Drs. 19/18753 – Beschlussempfehlung)
Zustimmung des Bundesrats am 15. Mai 2020.
Am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Gesetz trat in Teilen am 29. Mai 2020 in Kraft. Die coronabedingten Regelungen – insbesondere zu den Betriebsräten – gelten schon rückwirkend ab dem 1. März 2020, die Regelung zu den Minijobs gilt rückwirkend ab dem 1. April 2020. Die Neuregelungen zur Weiterbildung gelten im Wesentlichen ab dem 1. Oktober 2020, weitere Regelungen treten erst am 1. Januar 2021 oder am 1. Januar 2022 in Kraft.

Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf
Stellungnahme des DGB zu den geplanten Änderungen für Betriebsräte

Mehr dazu, was sich durch das Gesetz bei der Weiterbildungsförderung ändert und wie sich das in die bisherige Arbeitsförderungspolitik und Weiterbildungsstrategie eingliedert, erfahren Sie hier.


Einige wichtige Inhalte

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln