von Deborah Batas | 8. Juli 2026
Der Bedarf an sozialrechtlicher Beratung wächst seit Jahren. Immer mehr Menschen benötigen Unterstützung – etwa bei Fragen zur Erwerbsminderungsrente, zum Krankengeld, Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder zur Anerkennung einer Schwerbehinderung. Gleichzeitig wird es für Betroffene zunehmend schwieriger, einen spezialisierten Fachanwalt für Sozialrecht zu finden. Während die Nachfrage steigt, entscheiden sich immer weniger Juristen für dieses Rechtsgebiet. Woran liegt das?
Ein hochkomplexes Rechtsgebiet
Als Fachanwältin für Sozialrecht beobachte ich seit Jahren, dass die Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisieren, eher abnimmt. Dafür gibt es mehrere Gründe.
Das Sozialrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Es umfasst unter anderem das Rentenrecht, Krankenversicherungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Arbeitslosenrecht und das Recht der Grundsicherung. Neben den 13 Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) sowie dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) spielen zahlreiche weitere Rechtsquellen eine Rolle, etwa Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen der Leistungsträger.
Hinzu kommt, dass sich die gesetzlichen Regelungen fortlaufend verändern. Die Rechtsprechung entwickelt sich ständig weiter, und politische Reformen führen regelmäßig zu Änderungen der gesetzlichen Grundlagen. Allein das SGB II (Bürgergeld, ab Juli 2026 Grundsicherung) wurde seit seiner Einführung im Jahr 2005 mehr als hundertmal geändert. Diese Entwicklung verdeutlicht, wie dynamisch das Sozialrecht ist und wie anspruchsvoll es für Anwälte bleibt, stets auf dem aktuellen Stand zu sein.
Hoher Arbeitsaufwand bei geringer Vergütung
Sozialrechtliche Verfahren sind häufig mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Nicht selten müssen mehrere hundert Seiten Verwaltungsakten, medizinische Befunde und Gutachten ausgewertet werden, bevor überhaupt eine fundierte rechtliche Einschätzung möglich ist. Hinzu kommt die Vergütungsstruktur im Sozialrecht. Viele Tätigkeiten werden über Betragsrahmengebühren bzw. pauschalierte Vergütungen abgerechnet. Der tatsächliche Aufwand spiegelt sich dabei häufig nur unzureichend in der Vergütung wider.
Viele junge Juristen entscheiden sich deshalb für Rechtsgebiete, in denen der wirtschaftliche Aufwand und die Vergütung in einem günstigeren Verhältnis stehen. Wer Sozialrecht ausschließlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet, wird sich für dieses Rechtsgebiet nur selten begeistern können. Einige Fachanwälte entscheiden sich bewusst für dieses Rechtsgebiet. Der Grund liegt in seiner besonderen gesellschaftlichen Bedeutung. Häufig geht es um die wirtschaftliche Existenz der Mandant:innen. Wird beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente bewilligt, ein Anspruch auf Krankengeld durchgesetzt oder ein Schwerbehindertenstatus anerkannt, kann dies das Leben der Betroffenen nachhaltig verändern.
Beratungshilfe: Wichtiger Zugang zum Recht mit wirtschaftlichen Herausforderungen
Besonders deutlich wird die Problematik bei der Beratungshilfe. Ich übernehme grundsätzlich auch Mandant:innen mit Beratungshilfeschein. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Kanzleien solche Mandate aus wirtschaftlichen Gründen nicht annehmen.
Für eine reine Beratung im Rahmen der Beratungshilfe erhält ein Rechtsanwalt derzeit 42 Euro netto. Demgegenüber liegt die Vergütung einer regulären Erstberatung regelmäßig bei etwa 190 Euro netto. Im Widerspruchsverfahren beträgt die Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe 102 Euro netto, während sie bei Selbstzahler:innen oder im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung regelmäßig bei etwa 391 Euro netto liegt.
Auch Beratungshilfefälle erfordern häufig eine sorgfältige Prüfung von Bescheiden, Unterlagen und rechtlichen Fragestellungen. Nicht selten kommen Mandant:innen mit einem Stapel ungeöffneter Briefe in die Kanzlei, der zunächst sortiert und ausgewertet werden muss. Diese Diskrepanz trägt dazu bei, dass sich immer weniger Anwält:innen für eine Tätigkeit im Sozialrecht entscheiden.
Weniger Fachanwälte trotz steigender Nachfrage
Ein Blick auf die aktuellen Zahlen der Bundesrechtsanwaltskammer zeigt die Entwicklung deutlich: Während die Gesamtzahl der verliehenen Fachanwaltstitel Anfang 2026 gegenüber Anfang 2025 um 2,8 % gestiegen ist, verzeichnet die Fachanwaltschaft für Sozialrecht einen Rückgang von 4,2 % (siehe hier).
Anfang 2026 gab es insgesamt 1.551 Fachanwält:innen für Sozialrecht in Deutschland. Anfang 2025 waren es noch 1.619 und Anfang 2020 immerhin 1.838 (siehe hier).
Damit gehört das Sozialrecht zu den wenigen Fachgebieten, die trotz eines steigenden Beratungsbedarfs weniger spezialisierte Anwälte aufweisen.
Angesichts der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Komplexität sozialrechtlicher Verfahren stellt sich die Frage, ob Betroffene künftig noch ausreichend Zugang zu qualifizierter sozialrechtlicher Beratung haben werden.
Wenn Arbeitsrecht und Sozialrecht zusammentreffen
Ein Schwerpunkt meiner täglichen Arbeit liegt im Zusammenspiel von Erwerbsleben und sozialer Absicherung. Neben meiner Tätigkeit als Fachanwältin für Sozialrecht bin ich auch Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dadurch begleite ich viele Mandant:innen in einer Lebensphase, in der arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Fragen unmittelbar ineinandergreifen.
Häufig geht es dabei um Menschen, die aufgrund einer längeren Erkrankung arbeitsunfähig werden, Krankengeld beziehen, eine Erwerbsminderungsrente beantragen oder sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie es nach dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses weitergeht.
In meiner täglichen Praxis zeigt sich immer wieder, dass arbeitsrechtliche Mandate häufig nicht sinnvoll bearbeitet werden können, ohne gleichzeitig die sozialrechtlichen Folgen im Blick zu haben. Wer beispielsweise einen langzeiterkrankten Arbeitnehmer bei einer Kündigung berät, muss regelmäßig auch Fragen zum Krankengeld, zur Nahtlosigkeitsregelung, zum Arbeitslosengeld oder zu einer möglichen Erwerbsminderungsrente berücksichtigen. Arbeitsrecht und Sozialrecht sind in vielen Fällen eng miteinander verknüpft. Gerade deshalb ist die Kombination beider Fachanwaltschaften für meine Mandant:innen von besonderem Vorteil.
Die Babyboomer kommen – und mit ihnen die Verfahren
Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung derzeit bei der Generation der Babyboomer (Jahrgänge 1955 bis 1969), die nun in großer Zahl das Rentenalter erreicht. Gleichzeitig erreichen viele Menschen dieses Alter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Erwerbsleben, sondern befinden sich bereits zuvor in Verfahren rund um Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrenten.
Dadurch steigt die Zahl sozialrechtlicher Streitigkeiten kontinuierlich an. Viele Mandant:innen geraten nach längeren Erkrankungen, Arbeitsplatzverlusten oder gescheiterten Wiedereingliederungsmaßnahmen in Situationen, in denen mehrere Sozialleistungsträger gleichzeitig beteiligt sind.
Nicht selten müssen Ansprüche gegenüber Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit und den Jobcentern parallel geklärt werden. Gerade diese komplexen Übergänge zwischen Erwerbstätigkeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rentenbezug machen einen wesentlichen Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit aus.
Sozialrechtliche Schwerpunkte in der anwaltlichen Praxis
Den größten Teil meiner Tätigkeit im Sozialrecht machen derzeit Verfahren aus dem Rentenrecht aus. Besonders häufig geht es dabei um Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten und Rehabilitationsleistungen.
Daneben nehmen Verfahren aus dem Krankengeldrecht, dem Pflegeversicherungsrecht, dem Schwerbehindertenrecht sowie dem Recht des Arbeitslosengeldes, des Bürgergeldes und der Grundsicherung einen erheblichen Raum ein.
Viele Kanzleien sind ausgelastet. Wer Beratung sucht, muss häufig mit Wartezeiten rechnen.
Künstliche Intelligenz im Sozialrecht
Auch die Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt im Sozialrecht zunehmend an Bedeutung (siehe dazu auch den Beitrag von Christine Fuchsloch in diesem Thema des Monats). Sie kann bei Recherchen unterstützen und umfangreiche Akten zusammenfassen. Gerade bei großen Aktenbeständen kann dies eine erhebliche Arbeitserleichterung darstellen.
Zunehmend kommen Mandant:innen auch mit KI-generierten Schreiben in die Kanzlei. Viele Ratsuchende nutzen entsprechende Anwendungen, um Widersprüche, Anträge oder Beschwerden zu formulieren. Die Formulierungen und die Rechtschreibung sind dabei oft gut. Allerdings enthalten solche Texte nicht selten rechtliche Fehler, unzutreffende Schlussfolgerungen oder Formulierungen, die nicht auf den konkreten Sachverhalt passen. Auch die Erfolgsaussichten vor Gericht werden von der KI häufig zu optimistisch dargestellt. Die Prüfung durch einen Rechtsanwalt bleibt deshalb erforderlich.
KI kann Informationen verarbeiten und Texte erstellen. Sie kann jedoch weder Verantwortung für eine rechtliche Bewertung übernehmen noch eine individuelle Verfahrensstrategie entwickeln. Im Sozialrecht kommt es dabei besonders auf die Auswertung medizinischer Unterlagen, die Analyse von Gutachten und die aktuelle Rechtsprechung an. Ebenso entscheidend ist die Kenntnis der jeweiligen Arbeitsweise von Richter:innen, Behördenmitarbeiter:innen und der Gegenseite. Auch dürfen wir trotz aller Hilfsmittel das persönliche Gespräch mit den Mandant:innen nicht vernachlässigen. Viele Mandant:innen können Wichtiges von Unwichtigem nicht klar unterscheiden. Durch gezielte Nachfragen kann erst ein vollständiges Bild entstehen. Nur so lassen sich die tatsächlichen Lebensumstände erfassen und rechtlich zutreffend einordnen.
Nachwuchsgewinnung als Herausforderung
Um langfristig mehr Jurist:innen für das Sozialrecht zu gewinnen, wären aus meiner Sicht vor allem eine realistischere Vergütung und bessere Rahmenbedingungen erforderlich. Werden hochkomplexe sozialrechtliche Verfahren dauerhaft deutlich geringer vergütet als vergleichbar aufwendige Tätigkeiten in anderen Rechtsgebieten, bleibt die Attraktivität des Fachgebiets begrenzt.
Darüber hinaus wäre eine stärkere Verankerung des Sozialrechts in Studium und Referendariat wünschenswert. Viele Jurist:innen kommen während ihrer Ausbildung nur am Rande mit diesem Rechtsgebiet in Berührung. Dabei handelt es sich um einen Rechtsbereich mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung und hoher praktischer Relevanz.
Fazit
Das Sozialrecht steht vor einem Paradox: Während der Beratungsbedarf stetig wächst, sinkt die Zahl der spezialisierten Fachanwälte. Gleichzeitig werden die Fälle durch die zunehmende Verflechtung von Arbeitsleben, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rentenbezug immer komplexer.
Gerade in diesen Bereichen ist eine fundierte Beratung erforderlich, die sowohl sozialrechtliche als auch arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigt. Eine angemessenere Vergütung und bessere Rahmenbedingungen könnten dazu beitragen, mehr Nachwuchs zu gewinnen.
Bis dahin bleibt das Sozialrecht vor allem eines: ein anspruchsvolles Rechtsgebiet mit großer praktischer Bedeutung für Menschen, deren wirtschaftliche und persönliche Existenz häufig unmittelbar von den Entscheidungen der Sozialleistungsträger abhängt.
