Seit dem 6. Mai 2025 ist die neue Bundesregierung von CDU, CSU und SPD im Amt. Sie möchte laut ihrem Koalitionsvertrag die Sozialleistungen und den Sozialstaat „bürgerfreundlicher“ machen. Dazu soll – gemeinsam mit Ländern und Kommunen – eine „Sozialstaatsreform“ angestoßen werden. Dabei sollen Leistungen zusammengefasst und besser aufeinander abgestimmt werden sowie Modernisierungen, Entbürokratisierungen und Rechtsvereinfachungen erfolgen.
Die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen soll gestärkt werden – ebenso wie die Sozialgerichtsbarkeit. Denn sie soll künftig für die sozialrechtlichen Rechtsgebiete „Wohngeld“, „BAföG“, „Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII“ und „Unterhaltsvorschuss“ zuständig sein. Bisher entscheiden darüber in Streitfragen die Verwaltungs- oder Familiengerichte.
Was plant die neue Bundesregierung nach ihrem Koalitionsvertrag im Detail im Sozialrecht und in der Sozialpolitik? Hier werden die wichtigsten Vorstellungen aus den Bereichen Grundsicherung, Kranken- und Pflegeversicherung und Sozialdatenschutz beleuchtet. Dabei zeigt sich: Konkret benennen die Neu-Koalitionäre nur wenige Vorhaben.
Beiträge und Dokumente zum Thema
Spiel auf Zeit
Was der Koalitionsvertrag zur Krankenversicherung vorsieht
von Stephan Rixen
Sozialdatenschutz in der Koalitionsvereinbarung
The times they are a-changin’
von Bertold Brücher
Kaum Konkretes zur Pflegeversicherung im Koalitionsvertrag
von Hans Nakielski
Der geplante „Umbau“ des SGB II
Aus dem Bürgergeld soll die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende werden
von Sabine Knickrehm
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