Fast 25 Jahre hat es gedauert, bis Deutschland jetzt endlich die revidierte Europäische Sozialcharta angenommen hat. Doch auch das nur unter bedenklichen „Vorbehalten“. Hier werden die Hintergründe dazu erläutert.
Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, ist am 25. November 2020 das „Gesetz zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996“ in Kraft getreten. Fast 25 Jahre hat es damit gedauert, bis Deutschland die revidierte Sozialcharta angenommen hat. Die Europäische Sozialcharta (ESC) wurde 1961 vom Europarat beschlossen und 1996 revidiert. Sie enthält soziale Grund- bzw. Menschenrechte. Schon bei der Ursprungsversion hatte Deutschland einige dieser Rechte nicht voll anerkannt. Auch bei der nun – nach fast 25 Jahren – ratifizierten revidierten ESC gibt es von der Bundesrepublik wieder mehrere bedenklichen „Vorbehalte“. Insbesondere an das „Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ und „das Recht auf Wohnung“ fühlt sich Deutschland nicht gebunden. Warum nicht?
Beiträge und Dokumente zum Thema
Revidierte Europäische Sozialcharta: Beitritt Deutschlands nach fast 25 Jahren – unter bedenklichen Vorbehalten!
von Eberhard Eichenhofer
An welche Punkte der Europäischen Sozialcharta sich Deutschland nicht gebunden fühlt
von Hans Nakielski
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