Regierung will mehr Videoverhandlungen

1. August 2023 | Hans Nakielski
Zivilprozess wird öffentlich per Videokonferenz verhandelt

Foto: © picture alliance/dpa | Marcel Kusch

Die Bundesregierung will Videoverhandlungen bei den Gerichten stärken und flexibilisieren. Dazu hat Bundesjustizminister Marco Buschmann ein „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ auf den Weg gebracht. Seit Ende Mai 2023 liegt ein Gesetzentwurf dazu vor.

Bei den Sozialgerichten ist es schon seit 2013 möglich, dass das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen Beteiligten, ihre Bevollmächtigten und Beiständen gestatten kann, an einer mündlichen Verhandlung per Video teilzunehmen. Auf Antrag kann auch ein Zeuge oder ein Sachverständiger per Bild und Ton von einem Ort außerhalb des Gerichtssaals zugeschaltet werden.

Was sind die bisherigen Erfahrungen mit dem Einsatz der Videokonferenztechnik im Sozialgericht? Und was ist dabei besonders zu beachten? Darüber berichtet in diesem Thema des Monats ein Sozialrichter, der schon häufiger Videoverhandlungen geführt hat. Außerdem wird beleuchtet, was sich in der Sozialgerichtsbarkeit durch das geplante Gesetz ändern soll und was Anwält:innen und andere Beteiligte von Videoverhandlungen bei Gerichten halten.


Beiträge und Dokumente zum Thema

Förderung der Videokonferenztechnik – auch in der Sozialgerichtsbarkeit
von Bertold Brücher

Videoverhandlungen:
Von der Vorbereitung bis zur Urteilsverkündung – Erfahrungen eines Sozialrichters
von Davor Susnjar

Breites Meinungsspektrum zu Videogerichtsverhandlungen
von Bertold Brücher


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