Kindergrundsicherung: Wird noch gut, was lange gärt?

27. März 2024 | Hans Nakielski
kaputte Kinderschuhe

Foto: © picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Frank Augstein

Seit über 20 Jahren wird darüber diskutiert. Im nächsten Jahr soll sie kommen: Die Kindergrundsicherung. Sie soll verschiedene Leistungen – wie das Kindergeld, das Bürgergeld und die Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets – zusammenfassen und ersetzen. So soll vor allem die hohe Kinderarmut bekämpft werden. Immerhin gilt jedes fünfte Kind in Deutschland als arm. Künftig sollen alle Eltern die Leistungen, die ihren Kindern zustehen, einfach und digital beantragen können und „unbürokratisch“ und „bürgernah“ bekommen. Zuständig dafür soll der „Familienservice“ (jetzt: Familienkassen) der Bundesagentur für Arbeit sein.

Die folgenden Beiträge beleuchten u. a. die Fragen: Was bringt die Reform, mit der die Ampelparteien Ende 2021 in ihrem Koalitionsvertrag einen „Neustart der Familienförderung“ versprochen hatten? Was ist von der Grundidee und den Anforderungen an eine wirksame Kindergrundsicherung übrig geblieben? Welche Leistungsverbesserungen gibt es? Welche Schnittstellen zu anderen Sozialleistungsgesetzen gibt es und wie werden diese ausgestaltet?


Beiträge und Dokumente zum Thema

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von Martin Künkler

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