Rund sieben Millionen ärmere Menschen in Deutschland sind auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Sie sind jetzt von den stark steigenden Preisen besonders betroffen. Denn ihre ohnehin schmalen Regelbedarfe wurden zum Anfang dieses Jahres nur um 0,76 Prozent erhöht. Im Mai 2022 sind aber die Lebenshaltungskosten um 7,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Eine unterjährige Anhebung der Bedarfssätze ist aber im Sozialgesetzbuch nicht vorgesehen. Die Folge: Es droht eine Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums.
Der Gesetzgeber hat zur Begrenzung dieses Problems Zuschläge zum Regelbedarf verabschiedet. Hier wird u. a. den Fragen nachgegangen:
- Wie werden die Regelbedarfe bestimmt und fortgeschrieben?
- In welchen (Ausnahme-)Fällen kann von Pauschalierungen abgewichen werden?
- Was bringen die (Einmal-)Zuschläge und nach welchen Maßstäben bemessen sie sich?
- Machen sie die Leistungen der Existenzsicherung wirklich krisenfest?
Was könnte konkret getan werden, um die Regelbedarfe regelmäßig anzupassen?
Beiträge und Dokumente zum Thema
Wie die Regelbedarfe ermittelt und fortgeschrieben werden
von Hans Nakielski
Regel- und Mehrbedarfe nach dem SGB II
von Sabine Knickrehm
(Einmal-)Zuschläge zum Regelbedarf
von Sabine Knickrehm
„Einmalzahlungen sind keine transparente und angemessene Lösung“
Interview mit Irene Becker
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