Homeoffice und Unfallversicherung

29. Januar 2021 | Hans Nakielski
Im Homeoffice, Foto von Sebastian Gollnow; © picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Foto von Sebastian Gollnow; © picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass immer mehr Beschäftigte im Homeoffice arbeiten. Gesetzliche Regelungen hierzu gibt es jedoch nicht. Mit einem neuen Gesetz will der Bundesarbeitsminister dies ändern.

Im Oktober 2020 legte Hubertus Heil den Entwurf für ein neues Gesetz vor, mit dem der rechtliche Rahmen für mobile Arbeit und Homeoffice geschaffen werden sollte. Doch darüber kam es zum Streit zwischen den Koalitionspartnern – insbesondere um die Frage, ob es ein Recht auf Homeoffice geben soll. Es stellt sich daher die Frage, ob die Große Koalition sich in dieser Legislaturperiode noch auf ein Gesetz zur mobilen Arbeit einigen kann. Darin soll auch der Unfallversicherungsschutz beim Arbeiten außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte verbessert werden. Bisher gibt es hier bei der Arbeit im Homeoffice erhebliche Benachteiligungen gegenüber der Arbeit im Betrieb. Wie das Bundessozialgericht bisher zu Unfällen von Beschäftigten im Homeoffice geurteilt hat und was sich künftig verbessern soll, wird in diesem Thema des Monats näher erläutert.


Beiträge und Dokumente zum Thema

Große Koalition:
Keine Einigung über Gesetz zur mobilen Arbeit?
von Franz Josef Düwell

Arbeitsschutz im Homeoffice:
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
von Bertold Brücher und Hans Nakielski

Mobile Arbeit-Gesetz soll Unfallschutz im Homeoffice verbessern
von Bertold Brücher


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