Die Reform des Selbstverwaltungsrechts

17. März 2021 | Hans Nakielski
Abstimmung TK-Verwaltungsrat, Quelle "Techniker Krankenkasse"

Abstimmung TK-Verwaltungsrat, Fotoquelle „Techniker Krankenkasse“

Nach jahrelangen Auseinandersetzungen trat im Februar 2021 eine Reform bei der sozialen Selbstverwaltung in Kraft. Die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Selbstverwalter*innen wurden verbessert und die Regelungen zu den künftigen Sozialversicherungswahlen geändert. Was ist neu?

Eine Reform der sozialen Selbstverwaltung war bereits in der Legislaturperiode 2009–2013 geplant. Der Reformversuch scheiterte. Genauso war es in der letzten Legislaturperiode (2013–2017). Nun ist es – kurz vor dem Ende dieser Legislaturperiode – endlich zu einigen Reformschritten im Selbstverwaltungsrecht gekommen: mit dem Gesetz Digitale Rentenübersicht, das am 18. Februar 2021 in Kraft trat. Damit wurden zum einen für die Mitglieder der sozialen Selbstverwaltung Regelungen zur Freistellung von ihrer Arbeit oder dienstlichen Tätigkeit für die Zeiten der Ausübung ihres Ehrenamtes verbessert. Zum anderen gibt es bedeutende Änderungen, die für die kommenden Sozialversicherungswahlen gelten: Unter anderem wird das Unterschriftenquorum für neu kandidierende Listen gesenkt und es wird eine Geschlechterquote in den Selbstverwaltungsgremien eingeführt. Hier werden die Neuerungen im Einzelnen vorgestellt. Außerdem werden die Grundzüge der sozialen Selbstverwaltung erläutert.


Beiträge und Dokumente zum Thema

Soziale Selbstverwaltung: Ein Eckpfeiler demokratischer Mitbestimmung in der Sozialversicherung
ein Beitrag von Daniel Hlava

Soziale Selbstverwaltung: Bessere Freistellungsregelungen für ehrenamtliche Mitglieder
ein Beitrag von Daniel Hlava

Vor und zurück: Was aus der Modernisierung der Sozialversicherungswahlen wurde
ein Beitrag von Hans Nakielski


Wenn Sie diese Beiträge kommentieren möchten oder Anregungen und Vorschläge zur Arbeit des Netzwerkes haben, schicken Sie uns bitte eine Nachricht.
Die Kontaktmöglichkeit finden Sie hier.