Anfang 1954 trat das Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Kraft. Damit entstanden in der Bundesrepublik Deutschland erstmals Sozialgerichte. Im September 1954 nahm das Bundessozialgericht (BSG) seine Arbeit auf. Zuvor hatten die Versicherungsämter, die im Wesentlichen Verwaltungsaufgaben hatten, auch über Streitigkeiten in sozialrechtlichen Fragen entschieden.
Doch das Grundgesetz forderte eine Dreiteilung der Staatsgewalt. Deswegen wurden die Rechtsprechungsaufgaben in der Bundesrepublik schließlich auf eine unabhängige Sozialgerichtsbarkeit übertragen. In der DDR gab es keine Sozialgerichte. Bei sozialrechtlichen Streitigkeiten konnten Eingaben bei Beschwerdekommissionen eingereicht werden. 1990 trat das SGG auch in den neuen Bundesländern in Kraft.
Wie haben sich die Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit von den Nachkriegsjahren bis in die heutige Zeit verändert? Und was ist für die Zukunft zu erwarten? Damit beschäftigt sich der Artikel von BSG-Präsidentin Christine Fuchsloch. Die Historiker Marc von Miquel und Wilfried Rudloff beleuchten die Anfangsjahre des BSG: den Aufbau des Gerichts, den Umgang mit der NS-Vergangenheit und zentrale Aspekte der Rechtsprechung – insbesondere zur Kriegsopferversorgung und Rentenversicherung.
Beiträge und Dokumente zum Thema
70 Jahre Sozialgerichtsbarkeit
Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit im Wandel der Zeit
von Christine Fuchsloch
Stützpfeiler des sozialstaatlichen Rechtsschutzes
Zur Gründungsgeschichte des Bundessozialgerichts
von Marc von Miquel und Wilfried Rudloff
Wenn Sie diese Beiträge kommentieren möchten oder Anregungen und Vorschläge zur Arbeit des Netzwerkes haben, schicken Sie uns bitte eine Nachricht.
Die Kontaktmöglichkeit finden Sie hier.