Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2024 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2024)

zusammengestellt von Hans Nakielski

Gesetzgebungsverfahren

Entwurf (Kabinettsbeschluss) der Bundesregierung (BR-Drs. 188/24)
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 beschlossen, der Verordnung zuzustimmen.

Die Verordnung wurde am 19. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Sie trat am 1. Juli 2024 in Kraft.

Einige wichtige Inhalte

Durch die Verordnung werden die gesetzlichen Renten zum 1. Juli um 4,57 Prozent steigen. Nachdem im letzten Jahr der aktuelle Rentenwert (Ost) aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hatte, erfolgt die Anpassung nun zum ersten Mal in Ost und West einheitlich.

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,72 Prozent. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Darüber hinaus wird auch die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt.

Neben der Lohnentwicklung wird für die Rentenanpassung auch die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden (Nachhaltigkeitsfaktor) berücksichtigt. In diesem Jahr hat sich der Nachhaltigkeitsfaktor demografisch bedingt mit minus 0,16 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung ausgewirkt. Ohne Haltelinie würde das Rentenniveau deshalb unter 48 Prozent sinken. Daher greift nun die Niveauschutzklausel und das Rentenniveau wird so festgesetzt, dass ein Wert von 48 Prozent erreicht wird.

Statt einem bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert von 39,31 Euro (ohne Niveauschutz), wird der aktuelle Rentenwert daher ab Juli 2024 auf 39,32 Euro festgesetzt. Zuvor betrug er 37,60 Euro. Das entspricht einer Rentenanpassung zum 1. Juli von 4,57 Prozent.

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln