Verordnung über die Grundsätze der Personalbemessung in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung)

zusammengestellt von Hans Nakielski

Gesetzgebungsverfahren

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BR-Drs. 65/24)

Der Bundesrat hat der Verordnung am 26. April 2024 zugestimmt.
Sie wurde am 14. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die Verordnung trat am 1. Juli 2024 in Kraft.

Einige wichtige Inhalte

Mit der Verordnung sollen Krankenhäuser ihren Personalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermitteln. Anhand dieser Daten soll festgestellt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalbemessung zur Soll-Personalbemessung verhält, die mit Hilfe der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) erfasst wurde.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte die PPR 2.0 gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat 2019 entwickelt. Mit Hilfe des Instruments sollen für die Pflege am Bett erstmals gesetzliche Vorgaben zur Personalbesetzung gemacht werden, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren. Die PPR 2.0 wurde bereits im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse flossen in die Verordnung ein.

Nach dem Inkrafttreten der Verordnung sollen in einem späteren Verordnungsverfahren Regelungen zum Personalaufbau getroffen werden. Mit ihnen soll das Ziel der Soll-Besetzung erreicht werden.

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln