Ein Leserkommentar von Heiko Siebel-Huffmann | August 2024
Die aktuelle Debatte bei der Reform der Ausbildung der Juristinnen und Juristen zielt auf Kleinkram, der auch gemacht werden muss:
- den Bachelor einführen, um erzielte Studienleistungen zu sichern,
- mehr KI-Kompetenz,
- mehr Internationalisierung usw.
Daneben wünschen sich alle juristischen Teildisziplinen mit guten Gründen mehr Inhalte aus ihrem Beritt.
Das kann man so diskutieren, sollte man aber nicht. Es greift deutlich zu kurz. Umfragen sind ohnehin keine gute Grundlage für eine Reform, da es auf die gestellten Fragen ankommt.
Eine substanzielle Reform schaut sich an, wie effektiv gelernt werden kann, um die nächsten Generationen der Juristinnen und Juristen auszubilden. Das Studium ist im Kern auf ein sehr theoretisches Lernen mit winzigem Praxisbezug ausgerichtet. Damit spricht das Studium einen kleinen Kreis der Studierenden mit einem Zugang zur theoretischen Wissensaufnahme an. Eine frühzeitige Verknüpfung von theoretischem Wissen mit praktischem Bezug spricht dabei einen viel größeren Personenkreis an. Diese Erkenntnisse aus der Pädagogik der Wissensvermittlung täten der nächsten grundlegenden Reform des rechtswissenschaftlichen Studiums gut.
Und es gibt noch zahlreiche Wissensträger für einen derartigen Zugang. Die Absolventen der einstufigen Ausbildung, dem Experiment aus den 1980er Jahren an wenigen Universitäten, sind heute rund um die 60 Jahre alt. Viele davon übrigens sehr erfolgreich, wenn man beruflichen Werdegang als (Lebens-)Erfolg bezeichnen möchte.
Ein Staatsexamen reicht, die Ausbildung muss die theoretische Erarbeitung mit der praktischen Anwendung ab dem 2. Semester verknüpfen.