Auf tarifvertragliche Regelungen wird in nahezu allen Sozialgesetzbüchern verwiesen:
- Arbeitgeber, die einen Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung abgeschlossen haben, bekommen höhere Zuschüsse von der Arbeitsagentur für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten als Betriebe ohne solche tariflichen Regelungen (§ 82 Abs. 4 SGB III).
- Die Krankenkasse darf nur mit solchen Unternehmen Verträge über Haushaltshilfen abschließen, die diese mit entsprechenden Gehältern bis zur Höhe der tarifvertraglichen Vergütungen bezahlen (§ 132 Abs. 1 SGB V).
- Das Budget für Arbeit für Menschen mit Behinderungen wird als Lohnkostenzuschuss nur gewährt, wenn das Arbeitsverhältnis tarifvertraglich oder ortsüblich entlohnt wird (§ 61 Abs. 1 SGB IX).
Insgesamt gibt es in den Sozialgesetzbüchern über 60 solcher Regelungen, die Bezug auf Tarifverträge nehmen. Doch das Zusammenspiel zwischen dem Sozial- und dem Tarifrecht ist bislang kaum erforscht. Hier werden im ersten Beitrag die wechselseitigen Beziehungen – die Bedeutung von Tarifverträgen für den Sozialstaat und die Bedeutung des Sozialrechts für die Tarifverträge – näher betrachtet.
Danach geht es insbesondere um eine einzigartige Regelung in der Pflegeversicherung: Hier gilt seit September 2022: Die Kassen dürfen nur noch mit den Diensten und Einrichtungen Versorgungsverträge abschließen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte tarifgerecht entlohnen. Wie es dazu kam und welche Wirkungen das hat, beleuchten die beiden letzten Artikel dieses Thema des Monats.
Beiträge und Dokumente zum Thema
Sozialrecht und Tarifverträge
Wechselseitige Beziehungen zweier Regelungsbereiche
von Daniel Hlava
Tarifgerechte Entlohnung in der Langzeitpflege
Retrospektive und Befunde aus NRW
von Michaela Evans-Borchers
Sozialrechtliche Regulierung der Entlohnung in der Pflege
Von Sandrina Hurler
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