zusammengestellt von Hans Nakielski
Gesetzgebungsverfahren
Am 25. März 2020 vom Bundestag ohne Änderungen beschlossen (BT-Drs. 19/18130 – Beschlussempfehlung).
Am 27. März 2020 vom Bundesrat gebilligt.
Am 27. März 2020 im BGBl verkündet.
Am 28. März 2020 in Kraft getreten.
Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf
Einige wichtige Inhalte
- Vorübergehende leichtere Bewilligung von Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe durch Verzicht auf Vermögensprüfung und Übernahme der vollen Unterkunftskosten – auch bei unangemessen hohen Wohnkosten.
- Erleichterungen beim Bezug des Kinderzuschlages.
- Anhebung der Zuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten auf 44.590 Euro im Jahr 2020.
- Ausweitung der sozialversicherungsfreien geringfügigen kurzfristigen Beschäftigung auf eine Höchstdauer von fünf Monaten oder 115 Tagen im Jahr.
- Lockerung des Arbeitszeitgesetzes in etlichen Branchen und Berufen.
Mehr zum Gesetz finden Sie hier.
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