Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-Cov-2 (Sozialschutz-Paket)

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

BT-Drs. 19/18107 (Entwurf)

Am 25. März 2020 vom Bundestag ohne Änderungen beschlossen (BT-Drs. 19/18130 – Beschlussempfehlung).
Am 27. März 2020 vom Bundesrat gebilligt.
Am 27. März 2020 im BGBl verkündet.
Am 28. März 2020 in Kraft getreten.

Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf


Einige wichtige Inhalte

Mehr zum Gesetz finden Sie hier.

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln