zusammengestellt von Hans Nakielski
Gesetzgebungsverfahren
Am 7. Mai 2020 vom Bundestag mit Änderungen beschlossen (BT-Drs. 19/19037 – Beschlussempfehlung).
Am 23. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Gesetz trat in wesentlichen Teilen am 1. Juli 2020 in Kraft.
Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf
Einige wichtige Inhalte
- Durch Digitalisierung werden bestehende Verfahren in der Sozialversicherung effektiver gestaltet.
- Schließung von Lücken im Leistungsrecht.
- Vereinfachung beim Recht zur Anerkennung von Berufskrankheiten (BK) in der gesetzlichen Unfallversicherung: Der „Unterlassungszwang“ entfällt. Danach bekamen beruflich Erkrankte bisher nur dann Leistungen, wenn sie ihre Tätigkeit, die zur BK geführt hat, aufgegeben hatten.
- Rechtliche Verankerung und Stärkung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“ (ÄSVB).
- Einführung eines zentralen Expositionskatasters zur Ermittlung von Sachverhalten und Beweisen für Berufskrankheiten.
- Krankenkassen können die Sozialwahlen 2023 im Rahmen eines Modellprojektes für Versicherte erstmals auch online durchführen; die Alternative für Versicherte, per Brief abzustimmen, bleibt aber weiterhin bestehen.
- Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit für Jugendliche nach Beendigung der Schulzeit wird ausgebaut; Teilnehmer an Präventionsmaßnahmen werden in den Schutz der Unfallversicherung einbezogen.
- Zusätzliche Sicherungslinie für Betriebsrenten: Kürzt eine Pensionskasse ihre Leistungen und fällt wegen Insolvenz auch der Arbeitgeber als Schuldner aus, soll künftig der Pensions-Sicherungs-Verein für diese Kürzung einspringen.
- Vorschaltung einer 6-monatigen Pilotierungsphase (ab 01.07.2021) vor Regeleinführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ab 01.01.2022)
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