Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz)

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

BT-Drs. 19/19368 (Entwurf)

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 15. Mai 2020 zahlreiche Korrekturen gefordert (BR-Drs. 86/20 – Beschluss).
Am 2. Juli 2020 vom Bundestag mit Änderungen beschlossen (BT-Drs. 19/20720 – Beschlussempfehlung)

Vom Bundesrat am 18. September 2020 gebilligt. In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat aber fest, dass trotz der vom Bundestag vorgenommenen Änderungen die Bedenken vieler betroffener Menschen, ihre Rechte auf Selbstbestimmung – insbesondere ihres Wohnortes – könnten eingeschränkt werden, nicht vollständig ausgeräumt werden konnten. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention gelte es jedoch sicherzustellen, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben“. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, den Vollzug und die Auswirkungen des Gesetzes eng zu begleiten und bei Bedarf gesetzgeberisch zu handeln.

Am 28. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Gesetz trat – bis auf kleine Teile – am 29. Oktober 2020 in Kraft.

Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf


Einige wichtige Inhalte

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln