Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG)

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

BT-Drs. 19/22126 (Entwurf)

Am 18. September 2020 vom Bundestag mit zahlreichen Änderungen beschlossen (BT-Drs. 19/22609 – Beschlussempfehlung)

Am 9. Oktober 2020 vom Bundesrat gebilligt.

Am 28. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Gesetz trat in seinen überwiegenden Teilen am 29. Oktober 2020 in Kraft. Die Verlängerung der Corona-bedingten Sonderregelungen in der Pflege traten rückwirkend bereits am 1. Oktober 2020 in Kraft, da sie ansonsten ausgelaufen wären.

Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum Gesetzentwurf


Einige wichtige Inhalte

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln