zusammengestellt von Hans Nakielski
Gesetzgebungsverfahren
Am 25. März 2020 vom Bundestag mit minimalen Änderungen beschlossen (BT-Drs. 19/18151 – Beschlussempfehlung).
Am 27. März 2020 Zustimmung des Bundesrats.
Am 27. März 2020 im BGBl verkündet.
Am 28. März 2020 in Kraft getreten.
Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf
Einige wichtige Inhalte
- Krankenhäuser erhalten finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion freizuhalten.
- Krankenhäuser erhalten einen Bonus von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen.
- Vorsorge- und Rehaeinrichtungen erhalten einen befristeten anteiligen finanziellen Ausgleich für nicht belegte Betten.
- Die pauschale Pflegekostenfinanzierung wird auf 185 Euro pro Pflegetag erhöht.
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