Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 im Rahmen des GWB-Digitalisierungsgesetzes

zusammengestellt von Hans Nakielski


Gesetzgebungsverfahren

BT-Drs. 19/23492 (Entwurf)

Formulierungshilfe der Bundesregierung vom 12. Januar 2021 für einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur befristeten Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

Am 14. Januar 2021 vom Bundestag (BT-Drs. 19/25868 – Beschlussempfehlung) beschlossen.

Der Bundesrat hat am 18. Januar 2021 zugestimmt.

Das Gesetz wurde bereits am 18. Januar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes trat rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft, die anderen Regelungen des GWB-Digitalisierungsgesetzes traten im Wesentlichen am 19. Januar 2021 in Kraft.

Stellungnahme des DGB zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes


Einige wichtige Inhalte

Die Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie war von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer am 5. Januar 2021 vereinbart worden. Umgesetzt wurde sie nun kurzfristig durch eine Einfügung in das neue Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz). Im Schwerpunkt geht es in diesem Gesetz um eine Novelle des Wettbewerbsrechts, also um kein sozialrechtliches Themengebiet. Hier werden deshalb nur die Änderungen zum Kinderkrankengeld näher erläutert.

 

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Hans Nakielski

ist Dipl.-Volkswirt und Fachjournalist für Arbeit und Soziales in Köln