Sozialgerichtsbarkeit vs. Gesetzgeber

21. Januar 2022 | Hans Nakielski
Wegweiser zu Bundestag und Bundessozialgericht

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Der Gesetzgeber hat im Sozialrecht einen weiten Gestaltungsspielraum. Das führt aber auch dazu, dass es zwischen der Legislative, Exekutive und Judikative in der Praxis zu Konflikten kommt. Manchmal stehen sich der Gesetzgeber und die Sozialgerichtsbarkeit unversöhnlich gegenüber, weil die eingeschlagenen Wege der benachbarten Staatsgewalt anders eingeordnet und bewertet werden. Im ersten Beitrag dieses Themas des Monats werden prägnante Beispiele dafür aus den letzten 30 Jahren vorgestellt und es werden wichtige Gründe für entstandene Kontroversen benannt sowie mögliche Wege zur Besserung aufgezeigt. Im zweiten Artikel geht es um die Bedeutung der Sozialgerichtsbarkeit für den Sozial- und Rechtsstaat. Die Sozialgerichte sind nicht nur wichtig, um Entscheidungen der Verwaltung auf rechtliche Korrektheit zu überprüfen und somit individuelle Rechtsansprüche der betroffenen Menschen sicherzustellen und die Sozialverwaltung zu kontrollieren. Sie sind auch bedeutsam, um das Agieren der Legislative im Blick zu behalten und für Nachbesserungen bei der Sozialgesetzgebung zu sorgen.


Beiträge und Dokumente zum Thema

Rechtsfortbildung und Gewaltenteilung in der Demokratie –
Das Sozialrecht zwischen Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung
Von Armin Knospe

Kein Sozialstaat ohne Sozialgerichte
Von Alice Dillbahner


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